VERSICHERUNG

Wohnmobil vermieten: die richtige Versicherung

Eine normale Wohnmobilversicherung deckt die Vermietung an Dritte nicht.

Wer trotzdem vermietet und es kommt zum Schaden, steht ohne Schutz da. Bei einem Totalschaden reden wir über den Wert des Fahrzeugs. Was Sie stattdessen brauchen und worauf es im Vertrag ankommt, steht hier.

Kastenwagen am See, unterwegs beim Mieter

Warum die normale Police nicht greift

Klartext: Es geht nicht darum, dass die Versicherung im Schadensfall zickt. Sie ist schlicht nicht zuständig. Vermietung an wechselnde Fahrer ist ein anderes Risiko als Eigennutzung, und dafür ist eine Standardpolice nicht kalkuliert. Der Versicherer kann die Leistung verweigern und den Vertrag kündigen.


Was Sie brauchen: die Selbstfahrervermietversicherung

Der sperrige Name beschreibt genau das, worum es geht: ein Fahrzeug, das Sie vermieten und das der Mieter selbst fährt. Diese Police ist auf wechselnde Fahrer ausgelegt und setzt einen gewerblichen Halter voraus. Das ist einer der Gründe, warum an der Gewerbeanmeldung kein Weg vorbeiführt.


Haftpflicht

Schäden, die Ihr Mieter anderen zufügt. Pflicht wie bei jedem Fahrzeug, nur eben mit dem Vermietrisiko einkalkuliert.


Vollkasko

Schäden am eigenen Fahrzeug, auch selbst verschuldete des Mieters. Bei einem Mietfahrzeug praktisch unverzichtbar.


Teilkasko-Risiken

Diebstahl, Hagel, Glas, Wild. Meist in der Vollkasko enthalten, aber die Bedingungen lohnen einen Blick.


Die Selbstbeteiligung ist Ihr wichtigster Hebel

Jede Kaskopolice hat eine Selbstbeteiligung. Sie entscheidet mit über die Prämie und darüber, wie viel bei einem Schaden an Ihnen hängen bleibt.

Der übliche Weg: Sie geben die Selbstbeteiligung im Mietvertrag an den Mieter weiter und sichern sie über die Kaution ab. Beschädigt der Mieter das Fahrzeug, trägt er den Selbstbehalt, die Versicherung den Rest. Damit das hält, muss es sauber im Vertrag stehen, und die Kaution muss die Höhe auch abdecken.

Viele Vermieter bieten ihren Mietern zusätzlich eine Reduzierung des Selbstbehalts gegen Aufpreis an. Das nimmt dem Mieter die Sorge und bringt Ihnen eine Zusatzeinnahme.

Was die Prämie beeinflusst


Sie können es steuern

  • Höhe der Selbstbeteiligung
  • Fahreralter, das Sie zulassen, junge Fahrer kosten deutlich mehr
  • Auslandsdeckung und Geltungsbereich
  • Wo das Fahrzeug steht, wenn es nicht unterwegs ist
  • Schadenfreiheit über die Jahre

Steht fest

  • Fahrzeugwert und Bauart
  • Zulässiges Gesamtgewicht
  • Ihre Zulassungsstelle
  • Wie viele Fahrzeuge Sie versichern

Konkrete Prämien nennen wir hier bewusst nicht, die Spannen sind zu groß, als dass eine Zahl auf dieser Seite Ihnen helfen würde. Holen Sie Angebote ein, bevor Sie das Fahrzeug kaufen. Bei manchen Konstellationen macht die Versicherung den Unterschied zwischen rentabel und nicht rentabel.


Was außer der Kaskopolice noch dazugehört


Schutzbrief

Panne oder Unfall unterwegs, mit einem Mieter, der Ihr Fahrzeug nicht kennt. Ein Schutzbrief mit Abschleppen und Ersatzfahrzeug erspart beiden Seiten viel Ärger.


Inhalt und Zubehör

Markise, Fahrradträger, Sat-Anlage, Geschirr: Prüfen Sie, ob und bis zu welcher Höhe das mitversichert ist. Oft braucht es einen eigenen Baustein.


Rechtsschutz

Streit um einen Schaden nach der Rückgabe ist der häufigste Konfliktfall in der Vermietung. Ein Verkehrs-Rechtsschutz für den Betrieb ist selten verkehrt.


Im Schadensfall: die Reihenfolge zählt

  1. Dokumentieren. Fotos bei Übergabe und Rückgabe sind Ihre Beweislage. Ohne sie steht Aussage gegen Aussage, und Sie verlieren.
  2. Melden. Schaden zügig beim Versicherer anzeigen, mit Übergabeprotokoll und Mietvertrag. Die Fristen stehen in Ihren Bedingungen.
  3. Abrechnen. Selbstbehalt mit der Kaution verrechnen, den Rest an den Mieter zurück, transparent aufgeschlüsselt. Das erspart die meisten Auseinandersetzungen.

Als Camperfuchs-Partner sind Sie hier nicht allein

Wir binden unsere Partner an die Selbstfahrervermietversicherung an. Das nimmt Ihnen die Suche ab, und Sie starten nicht als Einzelkunde ohne Historie in die Verhandlung. Die Police muss stehen, bevor der erste Mieter losfährt, nicht danach. Das ist der eine Punkt auf dieser Seite, bei dem es kein Später gibt.

Häufige Fragen

Nein. Entscheidend ist nicht die Häufigkeit, sondern dass Sie an Dritte vermieten. Auch die erste Vermietung ist schon nicht gedeckt.

Im Schadensfall kann der Versicherer die Leistung verweigern. Sie bleiben auf dem Schaden sitzen und riskieren zusätzlich die Kündigung des Vertrags.

Ja, über den Mietvertrag, abgesichert durch die Kaution. Das ist in der Vermietung der Normalfall, es muss nur klar und vorab geregelt sein.

Ja. Die Police setzt einen gewerblichen Halter voraus.

Ja, vollständig als Betriebsausgabe, soweit sie auf die Vermietung entfällt.

Ja. Selbstfahrervermietfahrzeuge müssen jährlich zur Hauptuntersuchung statt alle zwei Jahre.

Weiter im Vermieter-Ratgeber

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