STEUERN

Wohnmobil vermieten: Steuern und Finanzamt

Die steuerliche Seite einer Wohnmobilvermietung ist überschaubar.

Eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung, eine Umsatzsteuervoranmeldung und eine Liste von Kosten, die Ihren Gewinn mindern. Der Rest ist Belege sammeln. Was Sie angeben müssen, was Sie absetzen können und wo die Stolperfallen liegen.

Hinweis: Diese Seite ersetzt keine Steuerberatung. Sie beschreibt den Normalfall. Für Ihre Situation entscheidet Ihr Finanzamt, im Zweifel gemeinsam mit Ihrem Steuerberater.

Vermieter arbeitet am Laptop im Wohnmobil

Welche Steuern fallen an?


Einkommensteuer

Auf den Gewinn, also Einnahmen minus Kosten. Der Gewinn kommt in Ihre Steuererklärung, Anlage G. In den ersten Jahren ist er durch die Abschreibung oft klein oder negativ.


Umsatzsteuer

19 Prozent auf die Miete, die Sie ans Finanzamt abführen. Im Gegenzug holen Sie sich die Vorsteuer aus Ihren Ausgaben zurück. Anfangs monatlich voranmelden, später meist vierteljährlich.


Gewerbesteuer

Erst ab 24.500 Euro Gewinn im Jahr. Darunter zahlen Sie keine. Die meisten Einsteiger mit einem Fahrzeug liegen deutlich darunter.


Was das Finanzamt von Ihnen will

Nach der Gewerbeanmeldung kommt automatisch der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER. Dort geben Sie an, was Sie tun, was Sie im ersten und zweiten Jahr ungefähr erwarten, und ob Sie die Kleinunternehmerregelung wollen. Danach bekommen Sie Ihre Steuernummer.

Schätzen Sie die Umsätze ehrlich, aber nicht zu hoch. Die Zahl entscheidet unter anderem über den Rhythmus Ihrer Voranmeldungen. Falsch liegen ist kein Drama, das lässt sich anpassen.

Zur Kleinunternehmerregelung: Sie klingt bequem, kostet Sie aber den Vorsteuerabzug beim Fahrzeugkauf. Warum das bei einem Wohnmobil meist teuer wird, steht unter Privat oder gewerblich.


Was Sie absetzen können

Das ist der Teil, der das Gewerbe bezahlt macht. Alles, was auf die Vermietung entfällt, mindert Ihren Gewinn:


Rund ums Fahrzeug

  • Abschreibung des Kaufpreises
  • Selbstfahrervermietversicherung
  • Wartung, Inspektion, Reparaturen
  • Hauptuntersuchung, bei Vermietfahrzeugen jährlich
  • Reifen, Gasflaschen, Ausstattung
  • Kfz-Steuer
  • Stellplatz oder Halle

Rund um den Betrieb

  • Reinigung und Aufbereitung
  • Kosten der Buchungsplattform
  • Steuerberatung
  • Fahrten zur Übergabe
  • Werbung und Fotos
  • Arbeitsmittel, Software, Telefonanteil
  • IHK-Beitrag, soweit er anfällt

Abschreibung: der größte Posten

Ein Wohnmobil wird linear über acht Jahre abgeschrieben. Bei 70.000 Euro netto sind das 8.750 Euro, die jedes Jahr Ihren Gewinn mindern, unabhängig davon, ob das Fahrzeug gut oder schlecht ausgelastet war.

Das ist der Grund, warum die ersten Jahre steuerlich oft im Minus stehen, obwohl Geld hereinkommt: Die Abschreibung ist ein Aufwand, dem keine Zahlung gegenübersteht. Zubehör und Einbauten schreiben Sie je nach Wert entweder sofort ab oder über ihre eigene Nutzungsdauer.


Private Nutzung sauber trennen

Wenn Sie das Wohnmobil auch selbst nutzen, muss dieser Anteil heraus. Sonst subventioniert das Finanzamt Ihren Urlaub, und das merkt es.

Der einfachste Weg ist ein Nutzungsbuch: Welche Tage war das Fahrzeug vermietet, welche privat unterwegs, welche stand es? Aus dem Verhältnis ergibt sich der private Anteil, der aus den Kosten und der Vorsteuer herausgerechnet wird. Führen Sie das von Anfang an, nachträglich rekonstruieren ist mühsam und überzeugt bei einer Prüfung niemanden.

Die Liebhaberei-Falle: Wer Jahr für Jahr Verluste schreibt und überwiegend selbst fährt, dem kann das Finanzamt die Gewinnerzielungsabsicht absprechen. Dann ist es steuerlich Hobby, die Verluste werden gestrichen, rückwirkend. Der Schutz dagegen ist eine Kalkulation, die über die Jahre einen Gewinn ausweist, und eine private Nutzung, die die Ausnahme bleibt.


Was Sie laufend tun müssen

  1. Belege sammeln. Ab dem ersten Tag, auch vor der ersten Vermietung. Kosten, die vor dem Start anfallen, sind absetzbar.
  2. Umsatzsteuer voranmelden. Anfangs monatlich bis zum 10. des Folgemonats über ELSTER. Mit Dauerfristverlängerung einen Monat später.
  3. Jahresabschluss. Einnahmen-Überschuss-Rechnung plus Umsatzsteuererklärung. Bei einem Fahrzeug eine überschaubare Sache.

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Häufige Fragen

Ja, sobald Sie über der Freigrenze von 256 Euro im Jahr liegen. Bei gelegentlicher Privatvermietung als sonstige Einkünfte, bei gewerblicher als Betriebseinnahme.

Ja, wenn Sie umsatzsteuerpflichtig sind und das Fahrzeug betrieblich nutzen, anteilig nach dem betrieblichen Nutzungsanteil. Als Kleinunternehmer nicht.

Acht Jahre, linear. Bei einem gebrauchten Fahrzeug entsprechend kürzer, je nach Restnutzungsdauer.

Pflicht ist er nicht. Bei einem Fahrzeug und Einnahmen-Überschuss-Rechnung schaffen das viele selbst. Beim Fahrzeugkauf und bei der Entscheidung zur Kleinunternehmerregelung lohnt sich ein Gespräch trotzdem, da geht es um fünfstellige Beträge.

Verluste sind in den ersten Jahren normal und mindern Ihre übrige Steuerlast. Dauerhaft sollten sie nicht bleiben, sonst droht die Einstufung als Liebhaberei.

Ab 24.500 Euro Gewinn im Jahr. Dieser Freibetrag gilt für Einzelunternehmen und Personengesellschaften.

Weiter im Vermieter-Ratgeber

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